Zahnmedizinische Fachangestellte
und
Reinigungskraft
gesucht!

Zahnmedizinische Fachangestellte gesucht!

Wir suchen ab sofort eine motivierte, freundliche und selbstständig arbeitende zahnmedizinische Fachangestellte!
Vollzeit oder Teilzeit für die Stuhlassistenz, Röntgen und Instrumentenaufbereitung.
Kieferorthopädische Kenntnisse sind erwünscht aber kein Muss.
Bei Interesse bitte Bewerbung per E-Mail oder per Post.

Wir freuen uns auf Sie!


E-Mail: info@dr-seeberger.de

Postanschrift:
Dr. Birgit Seeberger-Funke
Schlopweg 11
38259 Salzgitter

UNSERE LEISTUNGEN FÜR KIDS & TEENS



VERSTÄRKUNG GESUCHT

Wir suchen Fachzahnarzt/-ärztin für Kieferorthopädie oder Zahnarzt/-ärztin.

Weiterbildung als MSc ist möglich.

Korrektur von Zahnfehlstellungen bei Kindern und Jugendlichen

Unser Spezialgebiet ist die Behandlung von Kindern und Jugendlichen. Je nach Bedarf und für alle Altersstufen können wir unseren kleinen Patienten & Patientinnen die passende und individuelle Behandlung anbieten.




Kinder

Prävention

Viele Zahn- oder Kieferfehlstellungen bei Kindern entstehen durch ungünstige Angewohnheiten („Habits“). Hierzu zählen das Daumenlutschen oder „Nuckeln“ am Schnuller, sowie eine falsche Zungenlage oder eine überwiegende Mundatmung.

Damit sich hieraus keine behandlungsbedürftigen Fehlstellungen entwickeln, geben wir Ihnen Tipps zum Abgewöhnen der Habits und arbeiten eng mit Logopäden zusammen.

Frühbehandlung im Milchzahngebiss

Im Regelfall beginnt die Kieferkorrektur mit herausnehmbaren Zahnspangen im Alter von etwa zehn Jahren. Bei ausgeprägten Fehlstellungen wie Kreuzbiss oder weit nach vorn oder zurückliegendem Unterkiefer, kann auch eine Behandlung ab sechs Jahren empfehlenswert sein. Durch den frühzeitigen Behandlungsbeginn kann eine Übertragung der Anomalie auf das bleibende Gebiss vermieden werden und spätere langwierige Behandlungen erspart bleiben.

Hier kommen aktive Platten oder funktionskieferorthopädische Geräte (Funktionsregler nach Fränkel, Bionator) zum Einsatz.

Bei einem frühzeitigen Milchzahnverlust ist zudem der Einsatz eines Lückenhalters sinnvoll, um den Platz für den bleibenden Zahn zu Halten.



Jugendliche

Behandlung im Wechselgebiss

Die Wechselgebissphase ist die Übergangsphase, in der Milchzähne durch nachkommende bleibende Zähne ersetzt und ergänzt werden.

In dieser Phase des Zahnwechsels kann Platz für nachfolgende Zähne geschaffen und der Biss korrigiert werden.

In der Regel kommen abnehmbare und funktionskieferorthopädische Zahnspangen zum Einsatz, wie z.B. die aktive Platte, der Bionator oder der Funktionsregler nach Fränkel, die sich im Sinne eines ganzheitlichen Therapieansatzes die natürlichen Kräfte der Muskulatur und des Wachstums nutzen. Aber auch eine festsitzende Behandlung z. B. eine Gaumennahterweiterung kann indiziert sein.

Behandlung im Bleibenden Gebiss bei Jugendlichen

Im bleibenden Gebiss, d.h. wenn alle bleibenden Zähne durchgebrochen sind, kommt meist eine festsitzende Spange zum Einsatz, da man mit der festen Spange die Zähne „körperlich“ bewegen kann.

Neben bewährten, traditionellen Materialien bieten wir innovative selbstlegierende Bracketsysteme an. Durch eine Befestigung der Brackets auf der Innenseite der Zähne (Lingualbrackets) kann eine nahezu unsichtbare Behandlung ermöglicht werden.

Bei kleineren und mittelschweren Fehlstellungen kann eine Korrektur mit nahezu unsichtbaren herausnehmbaren Kunststoffschienen (Aligner) möglich sein.

Festhaltephase / Retentionsphase

Nach Abschluss der kieferorthopädischen Behandlung ist es wichtig, den Behandlungserfolg langfristig zu sichern. Hier kommen herausnehmbare Retentionsgeräte und festsitzende Kleberetainer zu Einsatz.

Kosten

Gesetzlich versicherte Patienten werden nach „Kieferorthopädischen Indikationsgruppen (KIG)“ eingestuft. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren werden die Kosten einer kieferorthopädischen Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen, wenn die Fehlstellung der Zähne mindestens dem Schweregrad 3 entspricht.


Wir erstellen einen Behandlungsplan, den wir bei Ihrer Krankenkasse einreichen. Bewilligt Ihre Krankenkasse den Behandlungsplan, übernimmt die Krankenkasse für das erste Kind 80 und für das zweite und jedes weitere Kind 90 Prozent der Kosten. Die Eigenleistung von 20 bzw. 10 Prozent erstattet die Krankenkasse nur nach erfolgreichem Abschluss der Behandlung. Bei einem Abbruch der Behandlung erfolgt keine Erstattung.

Nach Abschluss der Behandlung reichen Sie deshalb bitte alle Rechnungen zusammen mit einem Brief von uns bei Ihrer Krankenkasse ein.


Fehlstellungen der Kiefer und Zähne können mit unterschiedlichen Maßnahmen beseitigt werden.

Neben der Behandlung, die von Ihrer Krankenkasse bezahlt wird, können weitere Behandlungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen. Die Behandlung ist für Ihr Kind durch solche Maßnahmen möglicherweise angenehmer und lässt sich leichter durchführen. Zudem bestehen Möglichkeiten, die Behandlungsmittel im Mund Ihres Kindes unauffälliger oder pflegeleichter zu gestalten. Solche Behandlungsalternativen werden von Ihrer Krankenkasse allerdings nicht bezahlt, da sie aufwendiger und teurer sind. Die Krankenkassen dürfen nach dem Willen des Gesetzgebers nur solche Behandlungsmaßnahmen bezahlen, die ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind.

Gerne beraten wir sie hier individuell über alle Alternativen.


Eine Kostenübernahme durch eine private Versicherung (auch private Zusatzversicherungen) ist immer abhängig von dem gewählten Versicherungsvertrag. Deshalb empfehlen wir vor Behandlungsbeginn den Behandlungsplan oder den Kostenvoranschlag für außervertragliche Leistungen bei der privaten Versicherung/Zusatzversicherung einzureichen, so dass die Kostenübernahme abgeklärt werden kann.

Behandlung von Kiefergelenkbeschwerden

Beschwerden im Bereich der Kaumuskulatur und der Kiefergelenke können sehr vielfältig sein und werden unter dem Begriff kraniomandibuläre Dysfunktion (CMD) zusammengefasst. Auch die Ursachen einer CMD sind sehr unterschiedlich. Neben Stress kann ein Zusammenhang mit Zahn- und Kieferfehlstellungen bestehen. Da das Kiefergelenk über die Wirbelsäule mit anderen Körperbereichen eng in Verbindung steht, können Beschwerden in den Ohr-, Nacken- oder Rückenbereich ausstrahlen.

Aufgrund dieser vielfältigen Ursache- und Beschwerdesymptomatik arbeiten wir interdisziplinär mit Orthopäden, HNO- Ärzten, Physiotherapeuten und Osteopathen zusammen und sehen die Schienentherapie als ein Baustein der Behandlung an.